SG Berlin, Urteil vom 25.11.2009 - 160 AS 7256/08
Antrag auf Arbeitslosengeld I umfasst Antrag auf Arbeitslosengeld II
Ein ausdrücklich als Antrag auf Arbeitslosengeld I bezeichneter Antrag umfasst nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung zugleich
einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, sofern sich nicht zweifelsfrei der Wille des Antragstellers ermitteln lässt, ausschließlich
die genannte Leistung zu begehren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 9
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SGB II § 37 Abs. 1
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SGB II § 37 Abs. 2 S. 1
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