SG Berlin, Beschluss vom 06.06.2005 - 53 AS 1320/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung darlehensweiser Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
bei unklaren Vermögensverhältnissen
Es sind darlehensweise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren, wenn im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, ob ein Hilfebedürftiger über zu berücksichtigende Vermögenswerte
verfügt oder ob die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre bzw. eine besondere Härte bedeuten würde. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 4