SG Berlin, Urteil vom 13.12.2005 - 63 AS 3523/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Höhe des
Regelsatzes nach dem SGB II, Berücksichtigung einer Warmwasserpauschale als Regelleistung, Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen
vom Einkommen
1. Gegen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
2. Die gesetzliche Festsetzung der Regelsätze nach dem SGB II ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie trägt dem
sozialstaatlichen Gebot der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins aus Art.
1 Abs.
1, 20 Abs.
1 GG ausreichend Rechnung.
3. Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Ernährung, Kleidung,
Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme
am kulturellen Leben. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die Warmwasserbereitung und das Kochgas aus dem Regelsatz zu
bestreiten sind und nicht als Teil der Unterkunftskosten anerkannt werden können.
4. Es ist nicht Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Hilfebedürftigen Unterhaltsverpflichtungen abzunehmen.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 11 § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3 § 22 Abs. 1 S. 1