SG Berlin, Urteil vom 13.12.2005 - 63 AS 7329/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, Verwertung eines Grundstücks
1. Die Verwertung eines Grundstücks ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich i.S. von § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II, wenn der
zu erwartende Erlös unter Berücksichtigung der Verwertungskosten nur geringfügig bis zu zehn Prozent unter dem Substanzwert
liegt.
2. Mit dem Besitz eines Wochenend- und Sommergrundstücks genießt der Hilfesuchende einen Vorteil, der über seine gewöhnlichen
Lebensverhältnisse hinausgeht. Der Verlust des Grundstücks kann somit eine besondere Härte nicht begründen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 1 § 12 Abs. 3 Nr. 4 § 12 Abs. 4 § 2 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 1