SG Berlin, Beschluss vom 21.11.2005 - 94 AS 10346/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erbringung vorläufiger Leistungen bei Zuständigkeitsstreit zwischen Jobcenter
und Sozialamt
Der zuerst angegangene Leistungsträger hat bei einem Streit zwischen dem Grundsicherungs- und Sozialhilfeträger darüber, wer
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu gewähren hat, nach §
43 Abs.
1 SGB I vorläufige Leistungen zu erbringen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 44a
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