SG Berlin, Beschluss vom 30.08.2005 - S 35 AL 6334/04
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten des Arbeitslosengeldes II
1. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe verstößt nicht gegen Art.
14 GG.
2. Gemäß der seit dem 1.1.2004 gültigen Regelung in § 190 Abs. 3
SGB III durfte Arbeitslosenhilfe längstens bis zum 31.12.2004 bewilligt werden. Diese Regelung ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]