SG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005 - S 49 SO 1404/05 ER
Anspruch auf Sozialhilfe, Mehrbedarf für kostenwendige Ernährung bei Fettstoffwechselstörung
Befinden sich die Blutfettwerte einer Antragstellerin aufgrund einer Medikamentenbehandlung im Normbereich, so reicht es trotz
bestehender Hyperlipidämie aus, dass sie eine Diät im Sinne einer Verminderung fettreicher Lebensmittel einhält, so dass ein
erhöhter Ernährungsbedarf für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung nicht entsteht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 30 Abs. 5