SG Bremen, Urteil vom 01.12.2009 - 23 AS 2179/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Minderung der Leistungen; Anrechnung einer fiktiven
Rückzahlung
Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II ergibt sich, dass eine Rückzahlung oder ein Guthaben begrifflich
mit einer tatsächlichen Verfügungsberechtigung verbunden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2