SG Bremen, Urteil vom 10.12.2009 - 23 AS 2335/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung eines Darlehens für eine Sehhilfe
Die Anschaffung einer Brille ist als zum Bedarf des täglichen Lebens zählender Bedarf nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 SGB
II von der Regelleistung umfasst. Daher kann für eine Brille in der Regel kein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II gewährt werden.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 23 Abs. 1 S. 1