SG Bremen, Urteil vom 18.11.2009 - 26 AS 1898/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines Investmentfonds als Vermögen; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit
der Verwertung
Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II liegt dann vor, wenn der zu erzielende
Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Die Verwertung
eines Investmentfonds ist nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn der Kurswert zwar deutlich gefallen ist, der Verkaufswert
den Anschaffungswert aber noch immer übersteigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 1
,
SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
,
SGB II § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6
,
SGB II § 12 Abs. 4 S. 2
,
SGB II § 12 Abs. 4 S. 3