SG Dresden, Urteil vom 24.11.2008 - 10 AS 229/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Nachzahlung als Einkommen, Zuflussprinzip
Nach dem Zuflussprinzip kann eine Nachzahlung (hier: Arbeitslosengeld nach dem
SGB III) nicht in dem Monat angerechnet werden, für den sie zugeflossen ist, sondern muss in dem Monat angerechnet werden, in dem
sie tatsächlich zugeflossen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1
,
AlgIIV § 2b
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1