SG Dresden, Beschluss vom 31.03.2008 - 34 AS 1433/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Leibrente aus einem Grundstücksvertrag als Vermögen
Nicht als Vermögen im Sinne von § 12 SGB II sondern als Einkommen im Sinne von § 11 SGB II ist eine aus einem Grundstückskaufvertrag
zufließende Leibrente anzusehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 § 12