SG Freiburg, Beschluss vom 26.03.2008 - 2 AS 474/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sanktionen beim Nichtantritt einer angebotenen Trainingsmaßnahme, Nichtanwendung von Sperrzeittatbeständen
1. Wird eine Trainingsmaßnahme nicht angetreten, die lediglich schriftsätzlich angeboten wurde, so kann sie nicht nach § 31
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c SGB II sanktioniert werden, weil keine Vereinbarung im Rahmen eines Eingliederungsvertrages vorliegt.
Ebenfall kommt eine Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II nicht in Betracht, weil der Wortlaut eine zuvor begonnene
Maßnahme voraussetzt.
2. In Fällen, in denen ein Sanktionstatbestand des §
144 SGB III während des Bezugs allein von Arbeitslosengeld II erfüllt wird, ist §
31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b SGB II nicht anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 31 Abs. 4 Nr. 3 Buchst. b
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