SG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2007 - 50 AS 153/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung
Für eine Ausbildung in Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, besteht kein Anspruch
auf Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 SGB II, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 21 Abs. 5 § 22 Abs. 7 S. 1 § 7 Abs. 5 S. 1 § 7 Abs. 6