SG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2005 - 51 AS 219/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Auszubildende beim Ausschluss von Ausbildungsförderung
Wenn neben dem in § 7 Abs. 6 Nr. 1 Alt. 1 SGB II bezeichneten Grund weitere individuelle Gründe für den Ausschluss von Ausbildungsförderung
vorliegen, bestehen auch dann Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BSHG § 26 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB II § 7 Abs. 6 Nr. 1 Alt. 1