SG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2005 - 51 AS 896/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für Auszubildende
Nur die erstmalige Ausbildung iS von §
60 Abs.
2 SGB III ist dem Grunde nach förderungsfähig iS von §
7 Abs. 5 S. 1 SGB II im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
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