SG Hamburg, Beschluss vom 21.04.2005 - 53 AS 22/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Zeitpunkt und Dokumentation der Belehrung über eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II
Die Belehrung nach § 31 SGB II soll nicht nach einem vermeintlichen leistungsschädlichen Verhalten nur über die Gründe für
die beabsichtigte Aufhebung der Leistungsbewilligung informieren sondern schon zuvor eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten.
Sie muss angesichts der einschneidenden Rechtsfolgen den Hilfebedürftigen erkennen lassen, was von ihm erwartet wird, um eine
Sanktion zu vermeiden. Eine solche einer Pflichtverletzung vorangehende Belehrung ist zu dokumentieren. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 § 39
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