SG Hamburg, Beschluss vom 08.08.2005 - 56 AS 773/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme,
Darlegungs- und Beweislast der Sozialleistungsträgers
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass einem Arbeitssuchenden ein bestimmter Vermittlungsvorschlag gemacht wurde und eine
ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung hinsichtlich möglicher Sanktionen nach § 31 SGB II erfolgt ist, trifft den Sozialleistungsträger.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c