SG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2007 - 58 AS 1523/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Widerspruch gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt,
aufschiebende Wirkung
Wird gegen einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt, so hat dies grundsätzlich
aufschiebende Wirkung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 15 Abs. 1 S. 1 § 15 Abs. 1 S. 6 § 39 Nr. 1
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