SG Hamburg, Beschluss vom 14.11.2005 - 62 AS 1332/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Terrorismusverdacht gegenüber dem Ehegatten
Die "Verordnung Nr. 881/2002 des Rates der Europäischen Union vom 27.5.2002 in der Fassung vom 9.11.2005 über die Anwendung
bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk
und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr
bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern
und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan" verbietet es dem Leistungsträger nicht, SGB II-Leistungen
an den Hilfebedürftigen zu zahlen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EGV 881/2002 Art. 2 Abs. 2 Art. 2a Abs. 1 Buchst. a
,
,
SGB X § 37 Abs. 1 S. 1 § 39
,
SGB II § 19 S. 1 §§ 19ff