SG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2005 - 62 AS 786/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungsausschluss für Auszubildende
Ein Teilzeitstudium wird nicht von der Ausschlusswirkung des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7 Abs. 5
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