SG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2005 - S 51 SO 267/05 ER
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung einer Haushaltshilfe für erwerbsfähige behinderte Menschen
Die Gewährung einer partiellen Haushaltshilfe scheidet für Personen, die als erwerbsfähig iS der Vorschriften des SGB II gelten,
seit dem 1.1.2005 mangels gesetzlicher Anspruchsgrundlage grundsätzlich aus. Hierdurch entstehende Versorgungslücken sind
ggf durch den Gesetzgeber durch Rechtsänderung zu schließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 21 § 27 Abs. 3 S. 1 § 61 Abs. 2 S. 2 § 61 Abs. 5 Nr. 4 § 70 § 73
,
SGB II § 5 Abs. 2 S. 1