SG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2007 - 5 AS 5035/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Erstausstattung mit Haushaltsgerät über Pauschalbeträge
Für die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind pauschalierende Regelungen nicht generell ausgeschlossen.
Erforderlich ist aber, dass trotz Typisierung der existenznotwendige Bedarf in möglichst allen Fällen abgedeckt wird. Angesichts
dessen ist ein Pauschalbetrag zu niedrig, wenn er nur unter günstigen Umständen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Der Leistungsempfänger
kann in der Regel nicht darauf verwiesen werden, längere Zeit auf ein besonders preiswertes Angebot zu warten. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 23 Abs. 3 S. 2 § 23 Abs. 3 S. 5 § 27 Nr. 3
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