SG Karlsruhe, Urteil vom 26.02.2008 - 7 AS 848/07
Rechtsschutzbedürfnis eines erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Ablehnung von Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anspruch auf Eingliederungsleistung bei Unterbringung in therapeutischer Wohngemeinschaft
1. Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat selbst dann ein Rechtsschutzbedürfnis für Klagen gegen den Leistungsträger nach
SGB II, wenn sein Bedarf durch Leistungen der Sozialhilfe voll befriedigt wird.
2. Das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art.
12 Abs.
1 GG schützt auch das Interesse an staatlichen Hilfen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
3. Dem Anspruch auf Eingliederungsleistungen kann nicht der Leistungsausschluss wegen längerer stationärer Unterbringung nach
§ 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1 SGB II entgegen gehalten werden, wenn keine Zweifel an der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II
des in einer therapeutischen Wohngemeinschaft untergebrachten Hilfebedürftigen bestehen und wenn es sich bei der therapeutischen
Wohngemeinschaft nicht um eine stationäre Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift handelt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 16 Abs. 1
,
SGB II § 16 Abs. 2
,
SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1
,
SGB II § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 2
,
SGB II § 8 Abs. 1
,