SG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2007 - S 4 SO 4758/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Anrechnung von Ausbildungsgeld und Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Einkommen
Auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ist von der Agentur für Arbeit gewährtes unterhaltssicherndes Ausbildungsgeld
und in einer Werkstatt für behinderte Menschen gewährtes kostenloses Mittagessen als Einkommen anzurechnen. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 2 Abs. 1 § 28 Abs. 1 S. 2 § 41 § 41 Abs. 2 § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 53 § 82 Abs. 1 S. 1 § 82 Abs. 3 S. 2
§ 82 Abs. 3 S. 3 § 83 Abs. 1 § 92 §§ 41ff
§ § 53ff
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