SG Kassel, Urteil vom 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04
Gewährung von Insolvenzgeld, Versäumung der Insolvenzgeld-Antragsfrist, Verschulden des Arbeitgebers bzw des Insolvenz-Verwalters
Ein Verschulden kommt nach dem Wortlaut des §
324 Abs.
3 S. 3
SGB III nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund sonstiger Umstände nicht oder nicht mehr davon ausgehen kann, dass sein
Beauftragter alle gebotenen Handlungen für die Wahrnehmung der von ihm übernommenen Insolvenzgeld-Antragstellung rechtzeitig
vornimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]