SG Koblenz, Urteil vom 03.11.2005 - 11 AS 85/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten für Unterkunft und Heizung, Aufteilung bei Haushaltsgemeinschaft nach Kopfzahl
Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die
Kosten für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft anteilig pro Kopf zu ermitteln. Eine generalisierende, pauschalierende
Regelung kann in diesem Zusammenhang erfolgen, ohne dass die tatsächliche Nutzung der Wohnung durch die verschiedenen Angehörigen
festgestellt werden muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1