SG Koblenz, Urteil vom 20.09.2006 - 2 AS 81/05
Erfordernis eines Antrags beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
Erst ab dem Tag, an dem Leistungen beantragt wurden, stehen sie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 9
,
SGB II § 37 Abs. 1 § 37 Abs. 2 S. 1