SG Leipzig, Urteil vom 25.01.2007 - 14 AS 1629/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen
Weist der Leistungsempfänger die treuhänderische Verwaltung von Fremdvermögen nach, so entfällt die Rücknahme der Bewilligung
von zukünftigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 20 § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2
,
SGB II § 12 Abs. 1