SG Leipzig, Beschluss vom 16.01.2007 - 19 AS 1312/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Selbstbindung des Sozialleistungsträgers bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
1. Eine auf mangelnde Information ihrer Mitarbeiter beruhende gesetzeswidrige Verwaltungspraxis muss der Sozialleistungsträger
mit sofortiger Wirkung ändern.
2. Eine ständige Verwaltungspraxis muss aufgrund einer Selbstbindung der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung als Grundlage
für die Erbringung von Leistungen dem geltenden Gesetz und Recht entsprechen.
3. Aus Art.
3 Abs.
1 GG kann kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRKG § 6 Abs. 1
,
BRKG (2005) § 5 Abs. 1 S. 2
,
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SGB II § 16 Abs. 1 S. 1 § 16 Abs. 1 S. 2
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