SG Leipzig, Urteil vom 19.02.2007 - 19 AS 364/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Abzweigung von Leistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht
Im Rahmen des §
48 SGB I bestimmt sich die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Leistungsberechtigten nach dem SGB II ua nach dem Geldwert
des Einzelanspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Unterstellte Einnahmen aufgrund eines fiktiven Anspruchs
ohne Berücksichtigung tatsächlich zur Bedarfsgemeinschaft gehörender Personen und deren Einkommens sind nicht einzubeziehen.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 19 S. 3 § 9 Abs. 2 S. 1 § 9 Abs. 2 S. 3 §§ 19ff