SG Lübeck, Beschluss vom 29.02.2008 - 28 AS 261/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen aus einer Zivildiensttätigkeit
1. Zu den zweckbestimmten Einnahmen iS von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II zählen nicht der einem Zivildienstleistenden
gezahlte Sold und das ihm gezahlte Verpflegungsgeld, jedoch das ihm gezahlte Fahrgeld und das Kleidergeld.
2. Da der Zivildienst nach dem ErsDiG keine Erwerbstätigkeit iS von § 30 SGB II ist, darf kein Freibetrag nach § 30 SGB II
berücksichtigt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 59
Normenkette: ErsDiG
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SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a § 30 S. 1