SG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2007 - 25 AS 975/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten
Wenn alle Erkenntnismöglichkeiten bei der Angemessenheitsprüfung für Unterkunftskosten ausgeschöpft sind, kann auch die Tabelle
zu § 8 WoGG Anwendung finden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
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WoGG 2 § 8