SG Magdeburg, Urteil vom 07.06.2005 - 27 AS 36/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Anrechnung eines im Dezember 2004 erarbeiteten Nebenverdienstes im Januar 2005
Bei der Bewilligung des Arbeitslosengeldes II im Januar 2005 darf ein im Dezember 2004 erarbeitetes Arbeitsentgelt aus einer
Nebenbeschäftigung, welches auf die in diesem Monat gezahlte Arbeitslosenhilfe dem Grunde nach anzurechnen ist, nicht als
Einkommen abgezogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 2
,
SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 48 Abs. 1 S. 3
,
SGB II § 11 Abs. 1
,