SG Magdeburg, Urteil vom 07.06.2005 - 27 AS 56/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Berücksichtigung der Darlehenszinsen für ein selbst
genutztes Eigenheim
Fällt ein selbst genutztes Eigenheim unter den Schutz von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II, so sind die gesamten Schuldzinsen
als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1