SG Mannheim, Urteil vom 03.05.2005 - S 9 AL 507/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prozessstandschaft der Arbeitsgemeinschaft im sozialgerichtlichen Verfahren
Leistungsträger nach dem SGB II sind lediglich die in § 6 Abs. 1 S. 1 SGB II genannten Sozialleistungsträger (Bundesagentur
für Arbeit, kommunale Träger). Die Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II wird lediglich zur einheitlichen Wahrnehmung der
Verwaltungsaufgaben nach dem SGB II errichtet. Sie tritt nicht an deren Stelle. Daraus folgt, dass sie im Sozialgerichtsprozess
als Prozessstandschafter der Leistungsträger auftritt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 § 22 Abs. 1 § 28 § 44b
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