SG Oldenburg, Beschluss vom 14.06.2005 - 47 AS 176/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen bei einem selbst genutzten Hausgrundstück, Berücksichtigung
eines Beitrags für eine Kfz-Haftpflichtversicherung beim Einkommen
1. Bei der Ermittlung der Leistungen für Unterkunft und Heizen sind bei einem geschützten Hausgrundstück die tatsächlichen
Heizungskosten zu berücksichtigen.
2. Über die Pauschale in § 3 Nr. 1 AlgIIV sind die Kosten einer Kfz-Versicherung vom Einkommen eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft
abzusetzen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 3 Nr. 1
,
SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 3 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 S. 1