SG Reutlingen, Urteil vom 01.12.2009 - 15 AS 818/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Abzug der Kosten für die Haushaltsenergie; Berücksichtigung
der EVS 2003
§ 20 Abs. 1 SGB II stellt klar, dass auch die Haushaltsenergie Bestandteil der Regelleistung ist. Daher sind von den Kosten
der Unterkunft die Kosten für die Haushaltsenergie abzuziehen. Bei der Berechnung der Kosten für die Haushaltsenergie sind
die Werte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 zugrunde zu legen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RSV § 2 Abs. 2 Nr. 3
,
RSV § 5
,
RSVÄndV 1 Art. 1 Nr. 3 S. 1
,
SGB XII § 28 Abs. 3 S. 5
,
SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 20 Abs. 4 S. 1
,
SGB II § 20 Abs. 4 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1