SG Reutlingen, Urteil vom 09.01.2007 - 2 AS 2380/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in Justizvollzugsanstalt
1. Zu den stationären Einrichtungen im Sinne von § 7 Abs. 4 SGB II in der bis zum 31.07.2006 geltenden Fassung zählen auch
Justizvollzugsanstalten.
2. Den Anspruchsausschluss aufgrund von § 7 Abs. 4 SGB II aF berührt eine versicherungspflichtige Tätigkeit während der Haftzeit
innerhalb der Justizvollzugsanstalt nicht.
3. Wenn sich Unterbringungszeiten in unterschiedlichen stationären Einrichtungen im Wesentlichen nahtlos aneinander anschließen,
ohne dass es auf die verschiedenen Zwecke der jeweiligen Unterbringung ankommt, so sind sie zu addieren. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 4