SG Schwerin, Beschluss vom 04.03.2007 - S 10 ER 28/07 AS
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für Auszubildende bei Zweitausbildung
Zweitausbildungen sind nicht nach §
60 Abs.
2 S. 1
SGB III dem Grunde nach förderungsfähig und werden damit vom Leistungsausschluss in §
7 Abs. 5 S. 1 SGB II nicht erfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
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