SG Stade, Urteil vom 16.02.2007 - 28 AS 358/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bewilligung des Zuschlags nach § 24 SGB II bei fehlendem Wohngeldbezug
Unter besonderen Umständen des Einzelfalls kann bei der Berechnung des Zuschlags gemäß § 24 Abs. 2 SGB II eine Einbeziehung
von Wohngeld auch in Betracht kommen, wenn im entscheidenden Monat aufgrund einer Renovierungsvereinbarung mit dem Vermieter,
aufgrund derer für zwei Monate keine Miete zu zahlen ist, gerade kein Wohngeld bezogen werden konnte. Voraussetzung ist die
Sicherstellung der Bewilligung des Wohngeldes zuvor und danach für die dieselbe Wohnung unter identischen wirtschaftlichen
Verhältnissen und das ausschließliche Beruhen des Wegfalls auf der Renovierungsvereinbarung mit dem Vermieter. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 24 Abs. 2