SG Stade, Urteil vom 12.02.2007 - S 6 AL 46/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld, kein Eintritt einer Sperrzeit aus wichtigem Grund wegen Umzug zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft
für ein nicht gemeinsames Kind
Der Zuzug zum nichtehelichen Lebenspartner zur Herstellung bzw Aufrechterhaltung einer Erziehungsgemeinschaft ist selbst dann
ein wichtiger Grund im Sinne von §
144 Abs.
1 SGB III, wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt. Dabei kann auch ein Umzugstermin bereits zwölf Wochen vor der Einschulung
gerechtfertigt sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]