...Jeder in Deutschland Lebende ist unmittelbar vom Sozialrecht betroffen. Hingewiesen sei nur auf die Verpflichtung jeder Person mit Wohnsitz im Inland, eine (private) Krankenversicherung zu unterhalten, sofern keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine vergleichbare Absicherung besteht (§ 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz). Für Studierende wird dies u. a. durch die ...
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