...An das Bundesministerium der Justiz Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Sehr geehrte Damen und Herren, der im Betreff genannte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz (im Folgenden: RefE[1]) betrifft auch die Sozialgerichtsbarkeit. Insoweit erlaube ich mir im Namen des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (DSGT ...
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Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
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Autor:
Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Anlass:
Stellungnahme zu einem EU-Verordnungsentwurf
Schlagwörter:
Erwachsenenschutz,
Art. 12 UN-BRK ,
Kostenabschätzung,
Erforderlichkeit,
Informationsaustausch,
grenzüberschreitende Vernetzung,
Schutzregister,
internationaler Schutz von Erwachsenen,
Erwachsene mit Behinderungen,
Betreuungsrecht
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...Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) zum Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ (COM(2023) 280 final) und zu einem Vorschlag für einen „Beschluss des Rates zur Ermächtigung der ...
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Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.
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Autor:
Laura Maria Leidecker,
Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner,
Sigrun von Hasseln-Grindel,
Jutta Struck,
Prof. Dr. Gerda Simons,
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Anlass:
Schlagwörter:
Kinderrechte,
Elternrecht,
UN-Kinderrechte,
UN-Kinderrechtekonvention,
Verfassung,
Grundgesetz,
Grundrechte
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... Erziehungsverantwortung wesentlich durch die konkreten Lebensverhältnisse (Einkommen, Wohnen, Arbeiten, Migration, Trennung und Scheidung) geprägt werden und damit etwa ein Bedarf an Leistungen der Jugendhilfe, wie Hilfe zur Erziehung, häufig nur ein Symptom für prekäre Lebensverhältnisse ist, bei denen der Staat auf andere Weise fördernd und entlastend tätig werden muss (z.B. Sozialer Wohnungsbau, Kindergrundsicherung ...
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Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.
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Autor:
Rothstein, Lucas,
Mecke, Dr. Christian
Anlass:
Workshop der Kommission SGB VI
Schlagwörter:
psychische Erkrankung,
Beschwerdenvalidierung,
Konsistenzprüfung,
psychologische Begutachtung,
psychiatrische Begutachtung,
Erwerbsminderungsrente,
Unterdiagnostizierung,
Aggravation
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... Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen. Welche Möglichkeiten Verwaltungen, Gerichte, Sachverständige und die Beteiligten haben, um richtige Entscheidungen zu erreichen, hat der Workshop "Psychische Störungen im Sozialrecht – Begutachtung, Konsistenzprüfung und Beschwerdenvalidierung ...
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Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.
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... Teilhabe (BuT), Ausbildung und Studium I. Leistungen zur Existenzsicherung i. e. S. Abgrenzungsprobleme resultieren schon grundlegend aus dem Konzept der Bedarfsgemeinschaft. So war die Verfassungsmäßigkeit von Einstandspflichten auch in Fällen ohne rechtlich durchsetzbaren Unterhaltsanspruch des Kindes gegen ein Mitglied in „Patchwork“- Bedarfsgemeinschaften lange Zeit umstritten.[11] Weiterhin bilden ...
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Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.
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...An das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMAS (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Einführung einer Bildungszeit) Mit dem o.g. Referentenentwurf sollen in Umsetzung des Koalitionsvertrags im Kern noch einmal verstärkte Anstrengungen zur Qualifizierung Beschäftigter ...
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Unbeschadet der Detailregelungen sind die mit dem Referentenentwurf angestrebten Qualifizierungsmaßnahmen aber grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts einer qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquote bei Menschen ohne Berufsabschluss von 20,6 Prozent im Vergleich zu Menschen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung von 3,5 Prozent und Menschen mit einem akademischen Abschluss von 3,2 Prozent (vgl. BT-Drucks. 20/3477) sind weitere Bemühungen unerlässlich. Der Entwurf lässt indes nicht erkennen, wie die notwendige Qualifizierung - jenseits statistischer Erfolge - gelingen soll, wenn ...
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...An das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) bedanke ich mich für die Möglichkeit, zu dem im Betreff genannten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (im ...
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Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...
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... der Großteil im Vorschulalter Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung. 80.000 Kinder, im Durchschnitt 12 Jahre alt, erhalten Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Schulbegleitung).1 Zudem soll die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend „inklusiv“ ausgerichtet werden. Diese Verpflichtung ist unmittelbar mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Juni 2021 wirksam geworden. Sie zielt darauf ab, das ...
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten Schritt zur Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII. In einem zweiten Schritt bis 2024 (§ 10b, Verfahrenslotsen) und einem dritten Schritt bis 2028 (§ 10 Abs.4 (ab 1.1.28) Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen; § 107, Übergangsregelung) soll die Überführung abgeschlossen werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) befasst sich intensiv mit den Reformanstrengungen und will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag für den fachlichen Diskurs leisten.
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... Gemeinschaftsunterkunft gemeinsam zu wirtschaften (normativ), als darauf, dass der Bedarf tatsächlich nicht gedeckt ist (deskriptiv). Beides hat der DSGT aber auch so gesehen, [...] mit etwas anderer Schwerpunktsetzung. Art. 3 GG hat das Gericht – im Gegensatz zum Vorlagebeschluss – nicht geprüft. Da lagen wir mit unserer Einschätzung, dass dieser nicht zur Anwendung kommt, also ebenfalls richtig. Insoweit hatten wir ...
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»Das Gericht teilt unser Ergebnis, dass die vorgelegte Norm gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m.Art. 20 Abs. 1 GG) verstößt. Dabei [hat das Gericht] nach einem ersten Lesen der Entscheidung ...
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...Hilfe zur Pflege in der Pandemie – Alternativen zu abgeschotteten Pflegeeinrichtungen? Geflüchtete ukrainische Frührentner – Einordnung in das Sozialleistungssystem Grenzen der Solidarität – aktuelle verfassungsrechtliche Fragen des Asylbewerberleistungsrechts Die Tagung der Kommission SGB XII und AsylbLG begann zusammen mit der Kommission SGB XI zum Thema „Hilfe zur Pflege in der Pandemie ...
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Die Tagung der Kommission SGB XII und AsylbLG begann zusammen mit der Kommission SGB XI zum Thema „Hilfe zur Pflege in der Pandemie – Alternativen zu abgeschotteten Pflegeeinrichtungen?“. Herr Wallrafen von der Social-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH zeigte hierzu Möglichkeiten auf, die in den dortigen Einrichtungen durchgeführt wurden. Herr Seidl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, und Herr Greiser, Richter am Sozialgericht Osnabrück, befassten sich mit aktuellen verfassungsrechtlichen Fragen im Asylbewerberleistungsrecht. Die aktuellen verfassungsrechtlichen Probleme der Bedarfsbemessung wurden anhand zweier Vorlagebeschlüsse des SG Düsseldorf (S 17 AY 21/20) und des LSG Niedersachsen-Bremen (L 8 AY 21/19) dargestellt.
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