... kommen zig-tausende Beschäftigte der Sozialversicherungsträger und der öffentlichen Verwaltung. Kaum ein Mensch in Deutschland unterliegt nicht der Kranken- und Pflege-, der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Die Sozialgerichtsbarkeit ist der zweitgrößte Gerichtszweig Deutschlands. Ausstrahlung des Sozialrechts in alle anderen Fachgebiete Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV ...
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Pläne der Justizministerkonferenz vom 17. November 2016 drohen die universitäre sozialrechtliche Ausbildung enorm zur verschlechtern.
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...Komplexe Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sollen künftig nicht mehr aus einer Hand, sondern wieder von jedem Leistungsträger gesondert gewährt werden. So lauten die neuesten Planungen der Bundesregierung für das Bundesteilhabegesetz, die letzte Woche auf dem 6. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam bekannt wurden. Experten für Beibehaltung des bisherigen Prinzips Einhellig sprachen ...
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlägt Alarm gegen die Planungen der Bundesregierung im BTHG!
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... haben, vielfach einfach „über Bord geworfen“. So soll ein neuer Grundsatz etabliert werden, der die Hilfe zur Pflege im Rang vor die Eingliederungshilfe setzt. In der Eingliederungshilfe darf weiterhin in Zukunft in nennenswertem Umfang Vermögen angespart werden, wenn ein behinderter Mensch im Leistungsbezug ist. Der Gesetzgeber kann jedoch – abgesehen von fiskalpolitischen Erwägungen – nicht erklären ...
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Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes darf in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden.
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Autor:
Jürgen Mälicke
Anlass:
Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Schlagwörter:
Flexirente,
Hinzuverdienst,
Versicherungspflicht,
Leistungen zur Teilhabe
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...-Leistungsverbesserungsgesetz hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der weitere Verbesserungen des rechtlichen Rahmens für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand skizziert (Bundestagsdrucksache 18/1507). Eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen hat sodann Vorschläge für entsprechende Maßnahmen entwickelt und diese im November 2015 vorgestellt. Daran soll ...
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Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Flexirentengesetzes.
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...Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 30, S. 1211). Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde ...
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
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...Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Mütter würden gern früher in den Beruf zurückkehren, Väter möchten mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. In der Realität gibt es aber Probleme, diese Aufgabenteilung umzusetzen. Die Einführung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes im Jahr 2007 hat wesentlich dazu beigetragen, die ...
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Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.
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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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... langjährig Versicherte ausgeweitet.[3] Langjährig Versicherte können nach § 236b Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) n.F. nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Auf die Wartezeit (§ 51 Abs. 3a SGB VI) werden angerechnet: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (ALG I, aber nicht die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn, dazu sogleich), Zeiten der Pflege bei ...
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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...Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.06.2014 (BGBl. I S. 787) Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Die Neuregelungen zum Reha-Budget gelten bereits rückwirkend ab 01.01.2014. Den Gesetzentwurf – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur ...
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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... berücksichtigen Krankheiten, die die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller Versicherten um mindestens 50 v.H. übersteigen. Sie machen sachgerecht und zweckentsprechend in breitem Umfang die Morbidität Versicherter dem Ausgleichsverfahren zugänglich, indem sie infolge einer stärkeren Gewichtung der Krankheitshäufigkeit mehr Versicherte in den RSA einbeziehen, als dies etwa nach dem vom wissenschaftlichen ...
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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...Den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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