... Ersten Juristischen Examen nur noch mit 20% statt 30% in die Gesamtnote einfließen zu lassen. Zudem sollen die vorgesehenen Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereich von derzeit 16 auf 10 bis 14 herabgesetzt werden. Diese Pläne lehnt der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. entschieden ab. Eine Umsetzung dieser Pläne hätte eine gravierende Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung zur Folge. Das ...
|
Pläne der Justizministerkonferenz vom 17. November 2016 drohen die universitäre sozialrechtliche Ausbildung enorm zur verschlechtern.
|
|
..., dass der behinderte Mensch von verschiedenen Trägern gesplittete Bescheide und Leistungen erhält und im Streitfalle auch getrennte Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die jeweiligen Träger führen muss. Das Verfahren wird unnötig verkompliziert, der Rechtsschutz für den Bürger wird massiv erschwert. Zugleich wird die Zahl der Klagen bei den Sozialgerichten in die Höhe getrieben. ...
|
Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlägt Alarm gegen die Planungen der Bundesregierung im BTHG!
|
|
... sich uns stellen muss: Opponieren wir grundsätzlich gegen dieses Gesetz oder lassen wir es – mit den marginalen Änderungen, die die Fraktionen im Deutschen Bundestag und der Bundesrat sicherlich durchsetzen werden – passieren und hoffen hernach auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)? Gespenster haben es an sich, dass man sie nicht sieht – von der breiten Öffentlichkeit ...
|
Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes darf in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden.
|
|
(C) Monkey Business by Fotolia
|
Autor:
Jürgen Mälicke
Anlass:
Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Schlagwörter:
Flexirente,
Hinzuverdienst,
Versicherungspflicht,
Leistungen zur Teilhabe
|
...Potsdam, 3. August 2016 Kommission Gesetzliche Rentenversicherung im Deutschen Sozialgerichtstag Stellungnahme zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Rentenversicherungs ...
|
Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Flexirentengesetzes.
|
|
... behandelnden Arzt ergeben. Denn im Übrigen entsteht der Anspruch auf Krankengeld von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 Nr. 2 SGB V a. F.). In der Praxis hat es sich am Beginn der Arbeitsunfähigkeit für versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausgewirkt, dass am Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeldanspruch entstand ...
|
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
|
|
... partnerschaftliche Aufgabenteilung zu erleichtern. Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, sind nun weitere Änderungen in Kraft getreten, die jungen Müttern und Vätern sowohl im Bereich des Elterngeldes als auch bei der Elternzeit flexiblere Möglichkeiten bieten sollen, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend beschrieben. 1. Elterngeld ...
|
Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.
|
|
(C) bluedesign by Fotolia
|
Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
|
... Versicherungspflicht, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann also ...
|
Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
|
|
... Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind, zählen mit. Für die ab 1953 Geborenen steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Für den Geburtsjahrgang 1964 liegt sie somit bei 65 Jahren. Auf die Wartezeit von 45 Jahren ...
|
Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
|
|
... Versorgung gerade schwerkranker Versicherter zu setzen. Er habe im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative von der Validität der zu verwendenden Morbiditätsdaten ausgehen können. Der Verordnungsgeber konkretisiere rechtmäßig die gesetzlichen Vorgaben und durfte dem Bundesversicherungsamt (BVA) die Befugnis einräumen, Einzelheiten des RSA nach pflichtgemäßem Ermessen durch sachbezogene Allgemeinverfügung ...
|
Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
|
|
... und längeren Arbeitslosigkeitszeiten mit Bezug von Arbeitslosenhilfe unterscheiden. Das gilt jedenfalls für den Zeitraum vor 2001, der bei der Rückrechnung für 45 Jahre selbstverständlich mitzählt. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Daten längst gelöscht. Viele Rentenbewerber werden ebenfalls keine aussagekräftigen Unterlagen über diese Zeiten besitzen. Nun heißt es zu dem mit glühend heißer ...
|
Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
|
|