... kommen zig-tausende Beschäftigte der Sozialversicherungsträger und der öffentlichen Verwaltung. Kaum ein Mensch in Deutschland unterliegt nicht der Kranken- und Pflege-, der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Die Sozialgerichtsbarkeit ist der zweitgrößte Gerichtszweig Deutschlands. Ausstrahlung des Sozialrechts in alle anderen Fachgebiete Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV ...
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