Rubrik
Stellungnahmen (1)

Inhaltstyp
Rechtsprechung (1)

Autor: Rechtsanwalt Jörg Neunaber (Kanzlei VHN - von Häfen & Neunaber, Delmenhorst)

Anlass:

Schlagwörter: Amtshaftungsanspruch, Beratungspflicht, § 14 SGB I, Beratungsfehler

Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.