... kommen zig-tausende Beschäftigte der Sozialversicherungsträger und der öffentlichen Verwaltung. Kaum ein Mensch in Deutschland unterliegt nicht der Kranken- und Pflege-, der Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung. Die Sozialgerichtsbarkeit ist der zweitgrößte Gerichtszweig Deutschlands. Ausstrahlung des Sozialrechts in alle anderen Fachgebiete Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV ...
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Pläne der Justizministerkonferenz vom 17. November 2016 drohen die universitäre sozialrechtliche Ausbildung enorm zur verschlechtern.
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...Komplexe Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sollen künftig nicht mehr aus einer Hand, sondern wieder von jedem Leistungsträger gesondert gewährt werden. So lauten die neuesten Planungen der Bundesregierung für das Bundesteilhabegesetz, die letzte Woche auf dem 6. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam bekannt wurden. Experten für Beibehaltung des bisherigen Prinzips Einhellig sprachen ...
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlägt Alarm gegen die Planungen der Bundesregierung im BTHG!
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..., weshalb er eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Leistungen für einen Umstand, der in der Person des behinderten Menschen liegt (nämlich dessen körperliche, Sinnes-, emotionale oder intellektuelle Beeinträchtigung), überhaupt vornimmt. Bezieht ein behinderter Mensch entweder ausschließlich Leistungen der Hilfe zur Pflege oder kumulativ auch noch solche der Eingliederungshilfe, bestimmt der ...
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Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes darf in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden.
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Autor:
Jürgen Mälicke
Anlass:
Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Schlagwörter:
Flexirente,
Hinzuverdienst,
Versicherungspflicht,
Leistungen zur Teilhabe
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... Unterabschnitt des ersten Abschnitts des zweiten Kapitels des SGB VI. Außerdem können Leistungen nun auch erbracht werden, um einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erlangen – bisher nur zur Erhaltung des aktuellen. Neu eingeführt werden soll auch – als Modellvorhaben – eine berufsbezogene Gesundheitsuntersuchung ab vollendetem 45. Lebensjahr, bevorzugt für Beschäftigte in kleineren und mittleren ...
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Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Flexirentengesetzes.
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...Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) ist mit Ausnahmen am 23.07.2015 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 30, S. 1211). Damit hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert (§ 46 SGB V). Die gesetzliche Änderung dieser Regelung wurde ...
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
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... Variationsmöglichkeiten von gemeinsam erziehenden Eltern offen. 1.7. Verhältnis zum SGB II Die zum 1. Januar 2011 eingeführte volle Anrechnung des ansonsten anrechnungsfreien Mindestbetrages von 300 € auf SGB II-Leistungen gilt weiterhin, so dass dieser Personenkreis leider auch in Zukunft von der Honorierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Kindererziehung ausgeschlossen bleibt. 2. Elternzeit – Mehr ...
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Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.
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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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... geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in welchem sie das 65. Lebensjahr vollendeten, vgl. § 235 Abs. 2 SGB VI. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 wurde die Regelaltersgrenze um 2 Jahre gestaffelt auf 67 Jahre angehoben.[5] Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind von der Inanspruchnahme der abschlagsfreien ...
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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...-Länder hätten sich zur „Angleichung des tatsächlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung“ sowie zur „Begrenzung von Vorruhestandsregelungen“ verpflichtet. Stattdessen müsse Deutschland die gezielten „Anreize für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer“ verbessern (www.focus-online.de). Kernpunkt der gesetzlichen Neuregelung ist § 236b SGB VI. Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann mit 63 ...
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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...Der 1. Senat des BSG hat am 20.05.2014 die Revision der klagenden Krankenkasse zurückgewiesen, mit der diese einen Anspruch auf höhere Zuweisungsbeträge aus dem Gesundheitsfonds mit Blick auf die Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) zum 1.1.2009 geltend machte. Die Klägerin forderte höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, weil sie von einem Fehler des ...
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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...Den – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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