... konnte in Deutschland nur dank eines funktionierenden Sozialrechts gut bewältigt werden. Allein die Etats für Arbeit, Soziales und Gesundheit werden 2017 fast die Hälfte des Bundeshaushalts umfassen. Die Sozialausgaben in Deutschland insgesamt liegen bei annähernd 900 Mrd. Euro, was rund 30 % des Bruttonationaleinkommens entspricht. Im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten 5,2 Mio. Menschen; hinzu ...
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Pläne der Justizministerkonferenz vom 17. November 2016 drohen die universitäre sozialrechtliche Ausbildung enorm zur verschlechtern.
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...Komplexe Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe sollen künftig nicht mehr aus einer Hand, sondern wieder von jedem Leistungsträger gesondert gewährt werden. So lauten die neuesten Planungen der Bundesregierung für das Bundesteilhabegesetz, die letzte Woche auf dem 6. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam bekannt wurden. Experten für Beibehaltung des bisherigen Prinzips Einhellig sprachen ...
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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlägt Alarm gegen die Planungen der Bundesregierung im BTHG!
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..., weshalb er eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen für Leistungen für einen Umstand, der in der Person des behinderten Menschen liegt (nämlich dessen körperliche, Sinnes-, emotionale oder intellektuelle Beeinträchtigung), überhaupt vornimmt. Bezieht ein behinderter Mensch entweder ausschließlich Leistungen der Hilfe zur Pflege oder kumulativ auch noch solche der Eingliederungshilfe, bestimmt der ...
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Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes darf in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden.
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Autor:
Jürgen Mälicke
Anlass:
Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Schlagwörter:
Flexirente,
Hinzuverdienst,
Versicherungspflicht,
Leistungen zur Teilhabe
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...Potsdam, 3. August 2016 Kommission Gesetzliche Rentenversicherung im Deutschen Sozialgerichtstag Stellungnahme zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Rentenversicherungs ...
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Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags zur Formulierungshilfe des BMAS zum Entwurf eines Flexirentengesetzes.
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... wesentlich durch den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften in Zusammenarbeit mit den Bundesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen initiiert. Sie beseitigt Irritationen und Nachteile für die Versicherten, die durch eine wenig realitätsbezogene rechtstheoretische Entscheidungspraxis des Bundessozialgerichts (BSG) in Auslegung der bisherigen Vorschrift hervorgerufen wurden. Entstehen des Anspruchs auf ...
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Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die gesetzliche Regelung zur Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld bei ärztlicher Feststellung grundsätzlich verändert.
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...Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Mütter würden gern früher in den Beruf zurückkehren, Väter möchten mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. In der Realität gibt es aber Probleme, diese Aufgabenteilung umzusetzen. Die Einführung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes im Jahr 2007 hat wesentlich dazu beigetragen, die ...
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Immer mehr Mütter und Väter wollen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen. Dafür gibt es jetzt flexiblere Möglichkeiten.
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Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
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...I. Einleitung Zum 01.07.2014 trat das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft (RV-Leistungsverbesserungsgesetz).[1] Danach können Versicherte eine abschlagsfreie Rente wegen Alters ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen, wenn sie Beitragszeiten von 45 Jahren aufweisen. Gegenstand des „neuen Rentenpakets“ sind außerdem die sog. Mütterrente und ...
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Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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... „Mütterrente“ – hatte die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs. 18/909 = BR-Drs. 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es, eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre für bestimmte Altersjahrgänge einzuführen, die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter vor 1992 geborener Kinder auszuweiten, eine Verbesserung bei den ...
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Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
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... berücksichtigen Krankheiten, die die durchschnittlichen Leistungsausgaben aller Versicherten um mindestens 50 v.H. übersteigen. Sie machen sachgerecht und zweckentsprechend in breitem Umfang die Morbidität Versicherter dem Ausgleichsverfahren zugänglich, indem sie infolge einer stärkeren Gewichtung der Krankheitshäufigkeit mehr Versicherte in den RSA einbeziehen, als dies etwa nach dem vom wissenschaftlichen ...
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Morbi-RSA verfolgt legitime legislative Ziele.
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...Den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) – besser bekannt als „Rentenpaket“ zur „abschlagsfreien Rente mit 63“, und zur „Mütterrente“ hat die Bundesregierung am 25.03.2014 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BT-Drs 18/909 = BR-Drs 25/14). In den Erläuterungen dazu heißt es, Ziel des Gesetzentwurfes sei es ...
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Die bereits zum 01.07.2014 geplante, umfassende Rentenreform wird in ihren Regelungsgegenständen kritisch dargestellt.
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